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BFSG - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - Ist meine Website / Webshop oder meine App betroffen?

  • Writer: TomorrowBits GmbH
    TomorrowBits GmbH
  • Apr 3
  • 2 min read

Updated: Apr 17


Person in einem Rollstuhl vor einem Computerbildschirm am Schreibtisch zur Illustration des Gedankens der Barrierefreiheit im Web

🚨 Barrierefreiheitspflicht ab 28. Juni 2025 – handeln Sie jetzt!



Liebe Kundinnen und Kunden,


ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre Websites und digitalen Dienstleistungen (also auch Apps) barrierefrei zu gestalten.



📌 Wer ist betroffen vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?



Sie müssen tätig werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien auf Ihr Unternehmen zutrifft:


  • Sie beschäftigen 10 oder mehr Personen

  • Ihr Jahresumsatz oder Ihre Bilanzsumme liegt bei mehr als 2 Millionen Euro



Achtung: Wenn Sie Produkte online anbieten (z. B. über einen Webshop), gilt das Gesetz unabhängig von Größe oder Umsatz.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt jedoch ausschließlich für Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucher bestimmt sind, also im B2C-Bereich (Business-to-Consumer). Dienstleistungen, die ausschließlich im B2B-Bereich (Business-to-Business) angeboten werden, fallen nicht unter die Regelungen des BFSG (Quelle1, Quelle2).


🔍 Jetzt selbst prüfen: Bin ich betroffen?



Nutzen Sie diese zwei kostenfreien Tools zur Selbsteinschätzung:




Diese helfen Ihnen, den eigenen Handlungsbedarf schnell einzuschätzen.



🛠 Unsere Leistungen für Sie



Als Ihre Web-Agentur unterstützen wir Sie bei:


  • ✅ Der Umsetzung barrierefreier Websites und Apps (gemäß WCAG 2.1 AA)

  • ✅ Der Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit (EzB)

  • ✅ Technischer Beratung und Audit-Vorbereitung




⏰ Jetzt handeln – die Zeit läuft



Bis zur Frist am 28.06.2025 bleiben nur noch wenige Wochen. Da viele unserer Kunden betroffen sind, empfehlen wir eine zeitnahe Beauftragung, um rechtzeitig gesetzeskonform zu sein. Natürlich ist Barrierefreiheit einer Website auch hilfreich, wenn Sie nicht unter die Pflicht fallen sollten (etwa für „SEO“, d.h. für die höhere Positionierung Ihrer Website bei Google). Jedoch können damit - je nach Website - auch umfangreiche Anpassungen und Kosten verbunden sein, sodass es Ihnen freisteht (wenn Sie nicht unter die Pflicht ab 28.6.25 fallen), ob Sie Maßnahmen ergreifen oder diese an externe Dienstleister wie uns delegieren oder eben nicht handeln.


📩 Melden Sie sich gern für ein unverbindliches Angebot für eine individuelle Bedarfsanalyse oder für ein kostenloses Erstgespräch! Tel: +49 (0)89 2000 33970 Email: info@tomorrowbits.de


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